Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern:

Die Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern muss durch Sachkundige gemäß DIN 14406-4 in regelmäßigen Zeitabständen,  die nicht mehr als 2 Jahre betragen dürfen, sichergestellt werden.

Diese Instandhaltung ist geregelt durch die DIN 14406, Teil 4 und durch die Betriebssicherheitsverordnung. Eine regelmäßige Instandhaltung empfehlen wir auch Privatpersonen bzw. Haushalten zum Schutz Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familien.

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Wartung von Wandhydranten

Prüfung von Brandschutztüren und -Toren

Übernahme der Aufgaben eines Externen Brandschutzbeauftragten

 
Ihr Experte für Feuerlöscherwartung und -verkauf